Amtsgericht Warendorf – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Warendorf, Warendorf. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 7 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
48231 Warendorf
- Telefon
- 02581 6364-0
- Fax
- +4925816364165
- pressestelle@ag-warendorf.nrw.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 7 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Warendorf das Grundbuch:
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich.
Erbausschlagungen, Erbscheinsanträge und Testamentsrückgaben derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache; im Übrigen wird um telefonische Terminabsprache bei persönlicher Vorsprache gebeten
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026