Grundbuchauszug beantragen – Neuenkirchen-Vörden

Ihr Antrag betrifft Neuenkirchen-Vörden. Zuständig ist das Amtsgericht Vechta, Vechta.

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Gebühren nach GNotKG, bundeseinheitlich.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

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