Verzeichnis

Grundbuchamt finden

Geben Sie den Ort oder die Postleitzahl des Grundstücks ein. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das an Ihrem Wohnort. Das Grundbuchamt ist dabei keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts.

Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.