Grundbuchamt Düsseldorf
Für Grundstücke in Düsseldorf führt das Amtsgericht Düsseldorf das Grundbuch.
Düsseldorf liegt im Düsseldorf, Stadt, Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Düsseldorf selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Düsseldorf“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Düsseldorf beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Zuständige Grundbuchämter für Düsseldorf
In Düsseldorf bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt — nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.
- Werdener Straße 1
- 40227 Düsseldorf
- E-Mail: grundbuch@ag-duesseldorf.nrw.de
- Amtswebsite
- Mathildenplatz 12
- 64283 Darmstadt
- Telefon: +4961519920
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Düsseldorf
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Düsseldorf | Düsseldorf |
| ImmoWert Experts | Immowert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH | Pirna |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Katasteramt | Landeshauptstadt Düsseldorf | Düsseldorf |
| Bauamt / Umweltamt | Landeshauptstadt Düsseldorf | Düsseldorf |
| Bauaktenauskunft | Landeshauptstadt Düsseldorf | Düsseldorf |
| Denkmalschutz | Landeshauptstadt Düsseldorf | Düsseldorf |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Stadt Düsseldorf | Düsseldorf |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Stadt Düsseldorf | Düsseldorf |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Düsseldorf
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Düsseldorf: 40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40489, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599, 40625, 40627, 40629.
Grundbuchämter in der Umgebung von Düsseldorf
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Düsseldorf:
Fragen und Antworten zu Düsseldorf
Welches Grundbuchamt ist für Düsseldorf zuständig?
Für Grundstücke in Düsseldorf führt Amtsgericht Düsseldorf das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Düsseldorf dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Düsseldorf“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Düsseldorf?
Ja. Amtsgericht Düsseldorf ist für alle Postleitzahlen in Düsseldorf zuständig: 40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40489, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599, 40625, 40627, 40629.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Düsseldorf liegt zwar im Düsseldorf, Stadt, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Düsseldorf. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.