Antragsservice für ganz Deutschland
Grundbuchauszug online beantragen
Den Auszug aus dem Grundbuch für jedes Grundstück in Deutschland anfordern: Antrag in rund drei Minuten absenden, das zuständige Grundbuchamt ermitteln wir. Der Auszug kommt per E-Mail oder Post.
Privater Antragsservice, keine Behörde. Die ImmoWert Experts GmbH stellt den Antrag in Ihrem Auftrag beim zuständigen Grundbuchamt. Sie können den Auszug auch selbst beim Amtsgericht beantragen – Anschrift und Öffnungszeiten stehen im Verzeichnis der Grundbuchämter.
Grundbuchauszug online bestellen – so läuft es
Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt
In drei Minuten den Antrag absenden
Sie geben die Adresse des Grundstücks ein, wählen die Unterlagen und senden den Antrag ab. Das Formular erklärt jedes Feld; Gemarkung oder Flurstück brauchen Sie nur, wenn Sie sie kennen. Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt in Deutschland und reichen den Antrag dort ein. Den Auszug erhalten Sie per E-Mail oder Post, den Stand sehen Sie im Kundenportal. Bei Fragen hilft der Kundendienst per E-Mail.
- ermittelt das zuständige Amt
- prüft den Antrag vor dem Einreichen
- zeigt den Stand im Kundenportal
- per Rechnung oder PayPal bezahlbar
Sie haben Ihren Auszug schon und wollen nur wissen, was darin steht? Grundbuchauszug kostenlos erklären lassen.
Wie schnell kommt der Auszug?
Nicht sofort – und das liegt nicht am Formular. Den Grundbuchauszug stellt allein das Grundbuchamt aus. Es prüft jeden Antrag, vor allem das berechtigte Interesse nach § 12 GBO, und verschickt den Auszug dann selbst. Die Bearbeitung beim Amt dauert in der Regel 5 bis 14 Werktage (Angabe aus dem Behördenverzeichnis amtfinder.de, je nach Amt und Auslastung auch länger). Bei Zustellung per Post kommt der Briefweg hinzu.
Einen Abruf in Sekunden gibt es nur im automatisierten Abrufverfahren (§ 133 GBO), und das steht Notaren, Gerichten, Behörden und Banken offen, nicht Privatpersonen – auch nicht über einen Antragsservice. Sofort geht deshalb nur der Antrag, nicht der Auszug.
Was Sie selbst beschleunigen können: die Adresse vollständig angeben und, falls das Amt eine Vollmacht oder einen Nachweis verlangt, diesen gleich im Kundenportal hochladen.
Grundbuchauszug anfordern – häufige Fragen
Grundbuchauszug, Grundbuchauskunft, Grundbuchabfrage: Was bekomme ich?
Gemeint ist fast immer dasselbe: ein Auszug aus dem Grundbuch, also eine Abschrift des Grundbuchblatts, auf dem das Grundstück eingetragen ist. „Grundbuchauskunft“ und „Grundbuchabfrage“ sind keine eigenen Dokumente; das Grundbuchamt gewährt Einsicht oder erteilt einen Ausdruck. Den einfachen Ausdruck gibt es unbeglaubigt, den amtlichen Ausdruck beglaubigt – letzteren verlangen Banken oder Notare manchmal ausdrücklich.
Welche Grundbucheinträge stehen im Auszug?
Der Auszug zeigt alle aktuellen Eintragungen des Grundbuchblatts:
- Grundstücksbeschreibung und Lage (Bestandsverzeichnis)
- Eigentümer
- Lasten und Beschränkungen, etwa Wegerechte oder Nießbrauch
- Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken
Was die einzelnen Einträge bedeuten, erklärt der kostenlose Grundbuchauszug-Check.
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Der Eigentümer und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO) – zum Beispiel Erben oder Bevollmächtigte. Ob das Interesse reicht, entscheidet das Grundbuchamt im Einzelfall. Braucht das Amt eine Vollmacht oder einen Nachweis, sagen wir Ihnen nach dem Absenden, was fehlt.
Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?
- Immobilienkauf oder -verkauf
- Finanzierung oder Umschuldung bei der Bank
- Erbfall und Grundbuchberichtigung
- Löschung einer Grundschuld oder Übertragung eines Grundstücks
Was kostet der Grundbuchauszug?
Zwei Posten, getrennt: Den Preis unseres Antragsservice sehen Sie im Formular, inklusive MwSt., bevor Sie absenden. Die Gebühr für den Auszug selbst erhebt das Grundbuchamt gesondert nach GNotKG, bundesweit gleich.
Wie funktioniert die Online-Beantragung?
- Adresse des Grundstücks und gewünschte Unterlagen angeben.
- Angaben prüfen und den Antrag zahlungspflichtig absenden.
- Wir prüfen den Antrag formal und reichen ihn beim zuständigen Grundbuchamt ein.
- Das Amt schickt den Grundbuchauszug per E-Mail oder Post.
Welches Grundbuchamt ist zuständig?
Das Grundbuchamt am Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das an Ihrem Wohnort. Für den Antrag müssen Sie es nicht kennen, wir ermitteln es aus der Adresse. Nachschlagen können Sie es im Verzeichnis der Grundbuchämter.