Grundbuchamt München
Für Grundstücke in München führt das Amtsgericht München das Grundbuch. München liegt im Kreisfreie Stadt München, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 2,8 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt München“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Amtsgericht München – Grundbuchamt für München
80325 München
- Telefon
- +4989559706
- poststelle@ag-m.bayern.de
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 2,8 km Luftlinie ab München
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für München beantragen
In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- 1Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
- 2Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
- 3Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
- Grundbuchauszug
- Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
- Teilungserklärung
- Altlastenverzeichnis
- Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbescheinigung
- Bebauungsplan
Weitere zuständige Stellen für München
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in München
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in München.
Grundbuchämter in der Umgebung von München
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab München:
Erfahrungsberichte
Von Nutzerinnen und Nutzern auf amtfinder.de veröffentlicht. Sie geben deren persönliche Erfahrung wieder, nicht die Auffassung dieses Portals.
2 von 5 nach nachgewiesener Bestellung
Ein vor sechs Wochen beantragter Grundbuchauszug wurde noch nicht geliefert!
- Freundlichkeit: 3/5
- Bearbeitungstempo: 1/5
- Erreichbarkeit: 1/5
Michael · 27.08.2026
Fragen und Antworten zu München
Welches Grundbuchamt ist für München zuständig?
Für Grundstücke in München führt Amtsgericht München das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt München dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt München“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von München entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt München bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 2,8 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Gilt das für alle Postleitzahlen in München?
Ja. Amtsgericht München ist für alle Postleitzahlen in München zuständig: 80325, 80331, 80333, 80335, 80336, 80337, 80339, 80469, 80538, 80539, 80634, 80636, 80637, 80638, 80639, 80686, 80687, 80689, 80796, 80797, 80798, 80799, 80801, 80802, 80803, 80804, 80805, 80807, 80809, 80933, 80935, 80937, 80939, 80992, 80993, 80995, 80997, 80999, 81241, 81243, 81245, 81247, 81248, 81249, 81369, 81371, 81373, 81375, 81377, 81379, 81475, 81476, 81477, 81479, 81539, 81541, 81543, 81545, 81547, 81549, 81667, 81669, 81671, 81673, 81675, 81677, 81679, 81735, 81737, 81739, 81825, 81827, 81829, 81925, 81927, 81929.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. München liegt zwar im Kreisfreie Stadt München, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht München. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.