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Grundbuchauszug mit Vollmacht beantragen: Muster und Voraussetzungen

Wessen Interesse zählt

Wer für einen anderen handelt, handelt mit dessen Rechten. Der Bevollmächtigte muss dem Grundbuchamt deshalb kein eigenes berechtigtes Interesse darlegen, sondern das des Vollmachtgebers, und das ist beim eingetragenen Eigentümer und bei dinglich Berechtigten (Grundschuldgläubiger, Wohnrechtsinhaber) ohne weitere Begründung gegeben (§ 43 Abs. 2 GBV). Die Grundbuchverfügung sagt es ausdrücklich: Einsicht und Abschriften sind zulässig, wenn die für den Einzelfall erklärte Zustimmung des eingetragenen Eigentümers dargelegt wird.

Umgekehrt heißt das: Eine Vollmacht von jemandem, der selbst kein Einsichtsrecht hat, etwa von einem bloßen Kaufinteressenten, bringt nichts. Und der Vollmachtgeber muss wirklich derjenige sein, der im Grundbuch steht. Steht dort noch ein Verstorbener, brauchen Sie die Vollmacht der Erben und deren Erbnachweis, oder Sie treten selbst als Erbe auf.

Welche Form die Vollmacht braucht

§ 29 GBO verlangt öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nur für Erklärungen, die zu einer Eintragung führen. Die Einsicht und die Bestellung eines Ausdrucks verändern das Grundbuch nicht, also gilt die Vorschrift dafür nicht. Die Justizverwaltungen verlangen übereinstimmend eine schriftliche Vollmacht: Nordrhein-Westfalen spricht von einer „schriftlichen Vollmachtserklärung", Hessen von der „schriftlichen Vollmacht des Eigentümers", Berlin von der „Vollmacht im Original", Hamburg von der „schriftlichen Zustimmung".

In der Praxis bedeutet das:

  • Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers, keine eingescannte oder getippte.
  • Original vorlegen oder einsenden; eine Kopie wird nicht überall akzeptiert.
  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers beilegen. Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben, viele Ämter verlangen sie aber, um die Unterschrift zuzuordnen.
  • Ihr eigener Ausweis bei persönlicher Vorsprache.

Einige Amtsgerichte stellen Formulare bereit, etwa das Amtsgericht Wolfsburg mit der „Vollmacht zur Anforderung des Grundbuchauszuges". Es fragt Gemarkung, Blatt und Adresse ab, die Daten beider Personen mit Geburtsdatum und den Umfang „einen Grundbuchauszug zu beantragen und in Empfang zu nehmen". Keine Beglaubigung, keine Zeugen.

Was hineingehört

Angabe Warum
Vollmachtgeber: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Stellung („eingetragener Eigentümer") Das Amt gleicht mit Abteilung I ab. Das Geburtsdatum unterscheidet Namensgleiche
Bevollmächtigter: Name, Geburtsdatum, Anschrift Zum Abgleich mit dem Ausweis bei der Vorsprache
Grundstück: Grundbuch von [Bezirk], Blatt [Nr.], und/oder Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse Eine Vollmacht „für alle meine Grundstücke" ist zulässig, aber das Amt braucht die Blätter; nennen Sie sie, wenn Sie sie kennen
Umfang: Einsicht in Grundbuch und Grundakte, unbeglaubigte und beglaubigte Ausdrucke beantragen und entgegennehmen Die Grundakte (Kaufverträge, Bewilligungen) ist nur umfasst, wenn sie genannt ist
Gegebenenfalls Untervollmacht Wenn ein Büro oder eine Kanzlei Mitarbeiter schickt
Gültigkeit: Datum oder „bis auf Widerruf" Befristung schützt den Vollmachtgeber
Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift Ohne Unterschrift keine Vollmacht

Muster: Vollmacht zur Grundbucheinsicht

Zum Abschreiben oder Kopieren. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Daten; was nicht zutrifft, streichen Sie.

Vollmacht zur Grundbucheinsicht

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Straße, Hausnummer, PLZ Ort], bin eingetragener Eigentümer / Miteigentümer / Inhaber des Rechts [Bezeichnung] am Grundstück Grundbuch von [Grundbuchbezirk], Blatt [Nummer], Gemarkung [Name], Flur [Nummer], Flurstück [Nummer] (Anschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ Ort]).

Ich bevollmächtige hiermit [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Straße, Hausnummer, PLZ Ort], für mich beim Grundbuchamt des Amtsgerichts [Ort] Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten des genannten Grundstücks zu nehmen sowie unbeglaubigte und beglaubigte Abschriften und Ausdrucke daraus zu beantragen und in Empfang zu nehmen.

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. [Streichen, falls nicht gewünscht.]

Diese Vollmacht gilt bis zum [Datum] / bis auf Widerruf.

[Ort], den [Datum]

______________________________
[Vorname Nachname, Vollmachtgeber]

Anlage: Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers (Vorder- und Rückseite).

Für die häufigsten Fälle passt der Text unverändert: Kinder, die für ihre Eltern den Auszug holen; Ehegatten, von denen nur einer eingetragen ist; ein Miteigentümer, der für die anderen handelt; eine Hausverwaltung oder ein Makler, der den Auszug für den Verkauf besorgt.

Vorsorgevollmacht, Betreuer, Verwalter, Anwalt

Wer Was vorzulegen ist Hinweis
Vorsorge- oder Generalbevollmächtigter Vollmacht im Original oder als beglaubigte Abschrift, sofern sie Vermögensangelegenheiten umfasst Für die Einsicht reicht Schriftform. Für Verfügungen (Verkauf, Grundschuld, Löschung) muss die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein, notfalls nachträglich durch Notar oder Betreuungsbehörde
Rechtlicher Betreuer Bestellungsurkunde des Betreuungsgerichts (§ 290 FamFG) mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Ausweis Der Betreuerausweis ersetzt die Vollmacht
Testamentsvollstrecker Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 BGB) Einsicht für alle Nachlassgrundstücke, die seiner Verwaltung unterliegen
Insolvenzverwalter Beglaubigte Abschrift des Eröffnungsbeschlusses mit Bestellung Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 80 InsO
Makler Schriftliche Vollmacht des Eigentümers Ohne Vollmacht kein Einsichtsrecht; ein eigenes Interesse wird nur bei einem konkreten Provisionsanspruch anerkannt (OLG Dresden, 3 W 1228/09)
WEG-Verwalter Verwalterbestellung (Beschluss oder Bestellungsurkunde) Übt die Rechte der Gemeinschaft aus. Einzelne Eigentümer sehen von fremden Wohnungsgrundbüchern nur Bestandsverzeichnis und Abteilung I, mehr nur bei besonderem Interesse wie Hausgeldrückständen (OLG Hamm, 15 W 210/14)
Rechtsanwalt Vollmacht des Mandanten und Darlegung von dessen Interesse Kein eigenes Einsichtsrecht; von der Darlegung befreit nur im nachgewiesenen Auftrag eines Notars (§ 43 Abs. 2 GBV)
Notar Nichts Einsicht kraft Amtes ohne Darlegung, aber nur für die eigene Amtstätigkeit, nicht als Gefälligkeit für Dritte (OLG Celle, Not 26/10)

Ohne Vollmacht: eigenes berechtigtes Interesse

Wer keine Vollmacht bekommt, kann den Auszug nur mit einem eigenen berechtigten Interesse beantragen. Die Rechtsprechung erkennt es unter anderem an bei:

  • Gläubigern, die prüfen wollen, ob eine Vollstreckung in das Grundstück lohnt, auch schon vor einem Titel (KG Berlin, 1 W 6/16). Nicht aber, um den Vermieter des Schuldners für eine Pfändung zu ermitteln.
  • Erben, Miterben und Pflichtteilsberechtigten nach dem Erbfall.
  • Mietern: nach Vertragsschluss für Bestandsverzeichnis und Abteilung I, bei einer Eigenbedarfskündigung auch Abteilung II, um die Berechtigung zu prüfen (OLG Frankfurt, 20 W 102/19).
  • Nachbarn nur bei konkreten, aus der räumlichen Nähe folgenden Umständen, etwa einem Grenz- oder Wegerechtsstreit (OLG Düsseldorf, 3 Wx 246/18); bloße Nachbarschaft oder Erwerbsabsicht reicht nicht.
  • Kaufinteressenten erst nach Eintritt in Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer.
Vertiefung Grundbuchauszug als Kaufinteressent: Wann darf ich ihn bekommen? Kaufinteresse allein reicht dem Grundbuchamt nicht. Was als berechtigtes Interesse gilt, welche Nachweise helfen, welche Wege es sonst gibt, worauf Sie achten. Vertiefung Grundbuchauszug für Erben beantragen: Welche Unterlagen braucht man? Als Erbe bekommen Sie den Grundbuchauszug auch ohne Erbschein. Welche Nachweise reichen, was der Auszug für Nachlass und Pflichtteil verrät, was er kostet.

Einreichen, Kosten, Dauer

  1. Zuständiges Grundbuchamt. Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Wohnort des Eigentümers oder des Bevollmächtigten sind unerheblich. Suche über die Ortsseite.
  2. Weg. Persönlich mit Ausweis und Original-Vollmacht, oder per Post mit Original-Vollmacht und Ausweiskopien. Fax wird vielerorts noch akzeptiert, E-Mail selten. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es Online-Antragsportale der Justiz; die Vollmacht laden Sie dort hoch oder reichen sie nach, der Ausdruck kommt per Post.
  3. Kosten. Einsicht kostenlos, unbeglaubigter Ausdruck 10 Euro, amtlicher Ausdruck 20 Euro; Übermittlung als Datei 5 beziehungsweise 10 Euro (Nr. 17000 bis 17003 GNotKG). Die Rechnung geht an den Antragsteller.
  4. Dauer. Ein bis vier Wochen. Wer es eilig hat, sollte das im Antrag kurz begründen.

Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann ihn über unseren Antragsservice aufgeben. Wir handeln als privater Dienstleister in Ihrem Auftrag, die Vollmacht des Eigentümers brauchen Sie auch dann, und wir berechnen eine Servicegebühr zusätzlich zu den Gebühren des Grundbuchamts.

Häufige Fragen

Muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein?

Nein. Die Beglaubigungspflicht des § 29 GBO betrifft Erklärungen, die zu einer Eintragung führen. Für die Einsicht und den Auszug verlangen die Justizverwaltungen von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin und Hamburg eine schriftliche Vollmacht, in Berlin ausdrücklich im Original. Sobald der Bevollmächtigte aber Eintragungen bewilligen oder beantragen soll, etwa eine Löschung, braucht er die beglaubigte Form.

Reicht eine Kopie der Vollmacht per E-Mail?

Meist nicht. Berlin verlangt das Original, Hessen nimmt Anträge weder per E-Mail noch als Anhang an, München akzeptiert E-Mail nur mit eigenhändig unterschriebenem Antrag als Anhang. Schicken Sie das Original per Post oder bringen Sie es persönlich mit. Bitten Sie das Amt, es Ihnen zurückzugeben, wenn Sie es noch brauchen.

Kann ich mit einer Vorsorgevollmacht den Grundbuchauszug meiner Mutter beantragen?

Ja, wenn die Vorsorgevollmacht Vermögensangelegenheiten umfasst, was bei den üblichen Mustern der Fall ist. Legen Sie das Original oder eine beglaubigte Abschrift vor. Für die bloße Einsicht genügt die Schriftform; für spätere Verfügungen über das Grundstück muss die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein. Das kann neben dem Notar auch die Betreuungsbehörde für 10 Euro erledigen (§ 6 BtBG).

Darf ich als Miteigentümer den Auszug ohne Vollmacht der anderen beantragen?

Ja. Jeder eingetragene Eigentümer ist für das gesamte Grundbuchblatt einsichtsberechtigt, auch bei Miteigentum zur Hälfte. Sie brauchen weder Begründung noch Vollmacht der übrigen Miteigentümer.

Kann mein Anwalt den Auszug ohne Vollmacht abrufen?

Nein. Rechtsanwälte haben kein eigenes Einsichtsrecht; von der Darlegung befreit sind sie nur im nachgewiesenen Auftrag eines Notars (§ 43 Abs. 2 GBV). Der Anwalt muss das berechtigte Interesse des Mandanten darlegen und dessen Vollmacht vorlegen. Am automatisierten Abrufverfahren nehmen Anwälte nur eingeschränkt und mit Angabe des Grundes teil.

Wie lange gilt die Vollmacht?

So lange, wie Sie es hineinschreiben. Ohne Befristung gilt sie bis zum Widerruf. Für einen einmaligen Auszug ist eine Befristung auf drei bis sechs Monate sinnvoll; für eine Hausverwaltung oder einen Anwalt eine unbefristete Vollmacht bis auf Widerruf.

Stand: 06. Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gebühren nach GNotKG, Stand des Veröffentlichungsdatums. portal-grundbuchamt.de ist ein privates Verzeichnis und keine Behördenseite.

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