Grundbuchauszug in Bayern beantragen

In Bayern führen 71 Grundbuchämter das Grundbuch, verteilt auf 71 Kreise und kreisfreie Städte. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Das Amt berechnet für den Auszug 10,00 €, beglaubigt 20,00 €.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine Anschrift „Grundbuchamt Bayern“ gibt es nicht, und es gibt auch kein Landesamt, das die Grundbücher zentral führt – die Grundbuchführung ist Sache der Landesjustiz, wahrgenommen von den Amtsgerichten.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

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Was der Grundbuchauszug in Bayern kostet

Die Gebühr des Grundbuchamts ist bundeseinheitlich geregelt: In Bayern kostet der Auszug dasselbe wie in jedem anderen Bundesland. Die Länder dürfen davon nicht abweichen, weil das Kostenverzeichnis zum GNotKG ein Bundesgesetz ist (GNotKG KV Nr. 17000/17001). Wer für Bayern einen eigenen Landestarif nennt, meint das Entgelt eines Dienstleisters, nicht die Gebühr des Amts.

Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Grundbuchämter in Bayern

Alle 71 Grundbuchämter in Bayern, geordnet nach dem Kreis, der kreisfreien Stadt oder dem Bezirk, in dem sie ihren Sitz haben. Damit steht Bayern auf Platz 3 von 16 – Nordrhein-Westfalen führt mit 125 Ämtern die meisten, das Saarland mit 2 die wenigsten.

Sitz des Amtes, nicht Zuständigkeitsbereich: ein Amtsgericht ist regelmäßig auch für Gemeinden in Nachbarkreisen zuständig. Den zuständigen Bezirk nennt die Ortsseite.

Berchtesgadener Land 1 Amt

Freyung-Grafenau 1 Amt

Kempten (Allgäu) 1 Amt

Kreisfreie Stadt Erlangen 1 Amt

Kreisfreie Stadt Landshut 1 Amt

Kreisfreie Stadt München 1 Amt

Kreisfreie Stadt Schwabach 1 Amt

Landkreis Aichach-Friedberg 1 Amt

Landkreis Altötting 1 Amt

Landkreis Bad Kissingen 1 Amt

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 1 Amt

Landkreis Dachau 1 Amt

Landkreis Deggendorf 1 Amt

Landkreis Dillingen an der Donau 1 Amt

Landkreis Donau-Ries 1 Amt

Landkreis Ebersberg 1 Amt

Landkreis Forchheim 1 Amt

Landkreis Freising 1 Amt

Landkreis Günzburg 1 Amt

Landkreis Haßberge 1 Amt

Landkreis Kelheim 1 Amt

Landkreis Kitzingen 1 Amt

Landkreis Kronach 1 Amt

Landkreis Kulmbach 1 Amt

Landkreis Lichtenfels 1 Amt

Landkreis Mühldorf am Inn 1 Amt

Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz 1 Amt

Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim 1 Amt

Landkreis Oberallgäu 1 Amt

Landkreis Rottal-Inn 1 Amt

Landkreis Schwandorf 1 Amt

Landkreis Tirschenreuth 1 Amt

Landkreis Traunstein 1 Amt

Landkreis Unterallgäu 1 Amt

Landkreis Weilheim-Schongau 1 Amt

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 1 Amt

Wunsiedel i.Fichtelgebirge 1 Amt

Grundbuchamt in den größten Städten in Bayern

Die Ortsseite nennt das zuständige Amtsgericht, seine Anschrift, die Entfernung und – wo mehrere Ämter nebeneinander bestehen – die Zuordnung nach Postleitzahl.

Grundbuch Bayern online einsehen – was in Bayern geht

Jedes Bundesland führt sein Grundbuch elektronisch, und in jedem Land gibt es einen Online-Zugang dazu – das gemeinsame Grundbuchportal der Länder. Der Zugang ist aber nicht offen: Zugelassen werden nur Notare, Gerichte, Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Kreditinstitute, jeweils nach Antrag und gegen Gebühr. Als Privatperson bekommen Sie dort kein Konto, auch nicht für das eigene Grundstück.

Für alle anderen führt der Weg über den Antrag beim zuständigen Grundbuchamt. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO – das Grundbuch ist kein öffentliches Register wie das Handelsregister. Als berechtigt gelten unter anderem Eigentümer, Erben, Gläubiger, Kaufinteressenten mit Vollmacht des Eigentümers sowie Notare und Behörden.

Den Antrag können Sie schriftlich beim Amt stellen oder online über unseren Antragsservice aufgeben: Sie geben die Adresse des Grundstücks an, wir leiten den Antrag an die zuständige Stelle in Bayern weiter. Liegt Ihnen bereits ein Auszug vor, können Sie ihn kostenlos lesen und prüfen lassen.

Fragen und Antworten in Bayern

Welches Grundbuchamt ist für mein Grundstück in Bayern zuständig?

Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. In Bayern sind das 71 Grundbuchämter. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihre Wohnanschrift und nicht die Postleitzahl Ihres Briefkastens. Die Ortsseite zu Ihrer Gemeinde nennt das zuständige Amt namentlich.

Was kostet ein Grundbuchauszug in Bayern?

10,00 Euro für den unbeglaubigten Auszug, 20,00 Euro für den beglaubigten – bundeseinheitlich nach dem Kostenverzeichnis zum GNotKG (GNotKG KV Nr. 17000/17001). Einen eigenen Landestarif gibt es nicht. Wer einen Antragsservice beauftragt, zahlt dessen Entgelt zusätzlich zur Gebühr des Amts.

Grundbucheinsicht Bayern: Kann ich das Grundbuch in Bayern online einsehen?

Die elektronische Einsicht über das Grundbuchportal der Länder steht nur zugelassenen Stellen offen – Notaren, Gerichten, Behörden, Vermessungsingenieuren, Kreditinstituten. Privatpersonen erhalten den Auszug auf Antrag beim zuständigen Grundbuchamt, online beantragen lässt sich dieser Antrag aber sehr wohl.

Brauche ich ein berechtigtes Interesse?

Ja. § 12 GBO lässt die Einsicht nur zu, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer müssen es nicht gesondert begründen; Kaufinteressenten benötigen in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers, Erben den Erbschein oder das Testament mit Eröffnungsprotokoll. Bloße Neugier genügt nicht.

Wie viele Grundbuchämter gibt es in Bayern?

71, mit Sitz in 71 Kreisen und kreisfreien Städten. Im Ländervergleich ist das Platz 3 von 16: Nordrhein-Westfalen führt 125 Ämter, das Saarland nur 2. Die vollständige Liste steht oben auf dieser Seite.

Wie lange dauert ein Grundbuchauszug?

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Dauer hängt am Amt, nicht am Bundesland; über den Antragsservice kommt die Zustellung per E-Mail als PDF oder per Post.

Grundbuchauszug für Bayern beantragen

Die Adresse des Grundstücks genügt – Gemarkung und Flurstück nur, wenn sie Ihnen vorliegen. Der Antrag geht an die zuständige Stelle in Bayern, die Zustellung erfolgt per E-Mail oder Post.