Grundbuchauszug in Schleswig-Holstein beantragen
In Schleswig-Holstein führen 21 Grundbuchämter das Grundbuch, verteilt auf 15 Kreise und kreisfreie Städte. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Das Amt berechnet für den Auszug 10,00 €, beglaubigt 20,00 €.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine Anschrift „Grundbuchamt Schleswig-Holstein“ gibt es nicht, und es gibt auch kein Landesamt, das die Grundbücher zentral führt – die Grundbuchführung ist Sache der Landesjustiz, wahrgenommen von den Amtsgerichten.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Was der Grundbuchauszug in Schleswig-Holstein kostet
Die Gebühr des Grundbuchamts ist bundeseinheitlich geregelt: In Schleswig-Holstein kostet der Auszug dasselbe wie in jedem anderen Bundesland. Die Länder dürfen davon nicht abweichen, weil das Kostenverzeichnis zum GNotKG ein Bundesgesetz ist (GNotKG KV Nr. 17000/17001). Wer für Schleswig-Holstein einen eigenen Landestarif nennt, meint das Entgelt eines Dienstleisters, nicht die Gebühr des Amts.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs. Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Grundbuchämter in Schleswig-Holstein
Alle 21 Grundbuchämter in Schleswig-Holstein, geordnet nach dem Kreis, der kreisfreien Stadt oder dem Bezirk, in dem sie ihren Sitz haben. Damit steht Schleswig-Holstein auf Platz 10 von 16 – Nordrhein-Westfalen führt mit 125 Ämtern die meisten, das Saarland mit 2 die wenigsten.
Sitz des Amtes, nicht Zuständigkeitsbereich: ein Amtsgericht ist regelmäßig auch für Gemeinden in Nachbarkreisen zuständig. Den zuständigen Bezirk nennt die Ortsseite.
Kreis Dithmarschen 1 Amt
Kreisfreie Stadt Flensburg 1 Amt
Kreisfreie Stadt Kiel 1 Amt
Kreisfreie Stadt Neumünster 1 Amt
Kreis Herzogtum Lauenburg 2 Ämter
Kreis Nordfriesland 2 Ämter
Kreis Ostholstein 1 Amt
Kreis Pinneberg 2 Ämter
Kreis Plön 1 Amt
Kreis Rendsburg-Eckernförde 2 Ämter
Kreis Schleswig-Flensburg 1 Amt
Kreis Segeberg 2 Ämter
Kreis Steinburg 1 Amt
Kreis Stormarn 2 Ämter
Lübeck, Hansestadt 1 Amt
Grundbuchamt in den größten Städten in Schleswig-Holstein
Die Ortsseite nennt das zuständige Amtsgericht, seine Anschrift, die Entfernung und – wo mehrere Ämter nebeneinander bestehen – die Zuordnung nach Postleitzahl.
Grundbuch Schleswig-Holstein online einsehen – was in Schleswig-Holstein geht
Jedes Bundesland führt sein Grundbuch elektronisch, und in jedem Land gibt es einen Online-Zugang dazu – das gemeinsame Grundbuchportal der Länder. Der Zugang ist aber nicht offen: Zugelassen werden nur Notare, Gerichte, Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Kreditinstitute, jeweils nach Antrag und gegen Gebühr. Als Privatperson bekommen Sie dort kein Konto, auch nicht für das eigene Grundstück. Wie die Zulassung in Schleswig-Holstein läuft, beschreibt die Landesjustiz auf ihrer Seite zur Grundbucheinsicht in Schleswig-Holstein.
Für alle anderen führt der Weg über den Antrag beim zuständigen Grundbuchamt. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO – das Grundbuch ist kein öffentliches Register wie das Handelsregister. Als berechtigt gelten unter anderem Eigentümer, Erben, Gläubiger, Kaufinteressenten mit Vollmacht des Eigentümers sowie Notare und Behörden.
Den Antrag können Sie schriftlich beim Amt stellen oder online über unseren Antragsservice aufgeben: Sie geben die Adresse des Grundstücks an, wir leiten den Antrag an die zuständige Stelle in Schleswig-Holstein weiter. Liegt Ihnen bereits ein Auszug vor, können Sie ihn kostenlos lesen und prüfen lassen.
Fragen und Antworten in Schleswig-Holstein
Welches Grundbuchamt ist für mein Grundstück in Schleswig-Holstein zuständig?
Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. In Schleswig-Holstein sind das 21 Grundbuchämter. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihre Wohnanschrift und nicht die Postleitzahl Ihres Briefkastens. Die Ortsseite zu Ihrer Gemeinde nennt das zuständige Amt namentlich.
Was kostet ein Grundbuchauszug in Schleswig-Holstein?
10,00 Euro für den unbeglaubigten Auszug, 20,00 Euro für den beglaubigten – bundeseinheitlich nach dem Kostenverzeichnis zum GNotKG (GNotKG KV Nr. 17000/17001). Einen eigenen Landestarif gibt es nicht. Wer einen Antragsservice beauftragt, zahlt dessen Entgelt zusätzlich zur Gebühr des Amts.
Grundbucheinsicht Schleswig-Holstein: Kann ich das Grundbuch in Schleswig-Holstein online einsehen?
Die elektronische Einsicht über das Grundbuchportal der Länder steht nur zugelassenen Stellen offen – Notaren, Gerichten, Behörden, Vermessungsingenieuren, Kreditinstituten. Die Zulassung in Schleswig-Holstein regelt die Landesjustiz (Abrufverfahren Schleswig-Holstein). Privatpersonen erhalten den Auszug auf Antrag beim zuständigen Grundbuchamt, online beantragen lässt sich dieser Antrag aber sehr wohl.
Brauche ich ein berechtigtes Interesse?
Ja. § 12 GBO lässt die Einsicht nur zu, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer müssen es nicht gesondert begründen; Kaufinteressenten benötigen in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers, Erben den Erbschein oder das Testament mit Eröffnungsprotokoll. Bloße Neugier genügt nicht.
Wie viele Grundbuchämter gibt es in Schleswig-Holstein?
21, mit Sitz in 15 Kreisen und kreisfreien Städten. Im Ländervergleich ist das Platz 10 von 16: Nordrhein-Westfalen führt 125 Ämter, das Saarland nur 2. Die vollständige Liste steht oben auf dieser Seite.
Wie lange dauert ein Grundbuchauszug?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Dauer hängt am Amt, nicht am Bundesland; über den Antragsservice kommt die Zustellung per E-Mail als PDF oder per Post.
Grundbuchauszug für Schleswig-Holstein beantragen
Die Adresse des Grundstücks genügt – Gemarkung und Flurstück nur, wenn sie Ihnen vorliegen. Der Antrag geht an die zuständige Stelle in Schleswig-Holstein, die Zustellung erfolgt per E-Mail oder Post.