Grundbuchamt Dresden

Für Grundstücke in Dresden führt das Amtsgericht Dresden das Grundbuch.

Dresden liegt im Kreisfreie Stadt Dresden, Sachsen. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 1 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Dresden“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Dresden beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Dresden – Grundbuchamt für Dresden

Amtsgericht Dresden

Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach.

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Dresden

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Dresden Dresden
ImmoWert Experts Immowert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH Pirna
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Katasteramt Landeshauptstadt Dresden Dresden
Bauamt (Bebauungsplan) Landeshauptstadt Dresden Dresden
Bauamt / Umweltamt Landeshauptstadt Dresden Dresden
Bauamt (Baulastauskunft) Landeshauptstadt Dresden Dresden
Bauaktenauskunft Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Dresden

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Dresden

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Dresden: 01067, 01069, 01097, 01099, 01108, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328, 01465, 01167, 01236.

Grundbuchämter in der Umgebung von Dresden

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Dresden:

Fragen und Antworten zu Dresden

Welches Grundbuchamt ist für Dresden zuständig?

Für Grundstücke in Dresden führt Amtsgericht Dresden das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Dresden dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Dresden“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Dresden entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Dresden bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 1 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Dresden?

Ja. Amtsgericht Dresden ist für alle Postleitzahlen in Dresden zuständig: 01067, 01069, 01097, 01099, 01108, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328, 01465, 01167, 01236.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Dresden liegt zwar im Kreisfreie Stadt Dresden, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Dresden. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.