Amtsgericht Dresden – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Dresden, Dresden. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 3 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
01074 Dresden
- Telefon
- +493514463519
- Fax
- +493514464840
- grundbuchamt@agdd.justiz.sachsen.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 3 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Dresden das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Grundbuchamt
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: 0351/446-3540.
Vorsprache beim Amtsgericht nur nach zwingender Terminvereinbarung; telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026
Barrierefreiheit und Anfahrt
- Nahverkehr: S-Bahn: Dresden-Industriegelände; Straßenbahn/Bus: Stauffenbergallee (Linien 7 und 8/91)
- Keine Besucherparkplätze auf dem Behördenareal wegen Bauarbeiten; Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Autofahrer mit Behindertenparkausweis.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 Grundbuchverfügung, § 1 Grundbuchordnung).
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) 10 EUR; amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) 20 EUR
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026