Amtsgericht Dresden – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Dresden, Dresden. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 3 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Dresden Postfach 100455 · 01074 Dresden
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Dresden Postfach 100455
01074 Dresden
Telefon
+493514463519
Fax
+493514464840
E-Mail
grundbuchamt@agdd.justiz.sachsen.de
Web
Offizielle Amtswebsite
Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach. Für einen Besuch vor Ort erfragen Sie bitte die Hausanschrift beim Amtsgericht.
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 3 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Dresden das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Grundbuchamt

Mo, Di, Do, Fr 08:30–12:00 Uhr Gebäude Olbrichtplatz
Di 13:00–17:00 Uhr Gebäude Olbrichtplatz
Do 13:00–15:30 Uhr Gebäude Olbrichtplatz

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: 0351/446-3540.

Vorsprache beim Amtsgericht nur nach zwingender Terminvereinbarung; telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Barrierefreiheit und Anfahrt

  • Nahverkehr: S-Bahn: Dresden-Industriegelände; Straßenbahn/Bus: Stauffenbergallee (Linien 7 und 8/91)
  • Keine Besucherparkplätze auf dem Behördenareal wegen Bauarbeiten; Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Autofahrer mit Behindertenparkausweis.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 Grundbuchverfügung, § 1 Grundbuchordnung).

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) 10 EUR; amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) 20 EUR

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026