Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald), Altenkirchen (Westerwald). Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 29 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
57610 Altenkirchen (Westerwald)
- Telefon
- +49268195260
- Fax
- +4926819526111
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 29 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Nur nach Vereinbarung oder in Eilfällen
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – Grundbuchangelegenheiten gehören zur freiwilligen Gerichtsbarkeit
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026