Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald), Altenkirchen (Westerwald). Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 29 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) Hochstraße 1 · 57610 Altenkirchen (Westerwald)
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Altenkirchen (Westerwald) Hochstraße 1
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Telefon
+49268195260
Fax
+4926819526111
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr 09:00–12:00 Uhr
Mi 09:00–12:00 Uhr zusätzlich 14:00-15:00
Mi 14:00–15:00 Uhr zusätzlich 14:00-15:00

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.

Nur nach Vereinbarung oder in Eilfällen

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026

Leistungen laut Amt

  • Grundbuchauszug erteilen – Grundbuchangelegenheiten gehören zur freiwilligen Gerichtsbarkeit

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026