Amtsgericht Berlin Lichtenberg – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Berlin Lichtenberg, Berlin. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 1 Ort.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
10365 Berlin
- Telefon
- +4930902530
- Fax
- +493090253300
- IT-Stelle@ag-lb.berlin.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 1 Ort
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Berlin Lichtenberg das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Geschäftsstellen; Grundbuch-Einsichtenstelle und Nachlass an diesem Tag geschlossen
Zentrales Grundbucharchiv Westhafenstr. 1 ab 01.04.2026; vorherige Terminvereinbarung erbeten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich.
Erbausschlagungserklärungen werden nur nach Terminvereinbarung beurkundet; Einsicht in die Archivbestände des Grundbucharchivs wird grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Das Zentrale Grundbucharchiv ist zuständig für Einsichtnahmen in geschlossene Grundbücher und Vorbände von Grundakten über Liegenschaften im beigetretenen Teil Berlins sowie für die Erteilung von Ablichtungen aus den Archivbeständen. Das Amtsgericht Lichtenberg ist zuständig für die Einstufung der beruflichen Betreuer im Bezirk des Kammergerichts in die Vergütungsstufe nach § 8 Abs. 3 VBVG.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Leistungen laut Amt
- Einsicht ins Grundbuch – Einsichtnahmen in geschlossene Grundbücher und Vorbände von Grundakten über Liegenschaften im beigetretenen Teil Berlins; Einsicht grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026