Grundbuchamt Uebigau-Wahrenbrück
Für Grundstücke in Uebigau-Wahrenbrück führt das örtlich zuständige Amtsgericht das Grundbuch.
Uebigau-Wahrenbrück liegt im Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Uebigau-Wahrenbrück“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Uebigau-Wahrenbrück beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Postleitzahlen in Uebigau-Wahrenbrück
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Uebigau-Wahrenbrück: 04924, 04938.
Fragen und Antworten zu Uebigau-Wahrenbrück
Welches Grundbuchamt ist für Uebigau-Wahrenbrück zuständig?
Für Grundstücke in Uebigau-Wahrenbrück führt das zuständige Amtsgericht das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Uebigau-Wahrenbrück dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Uebigau-Wahrenbrück“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Uebigau-Wahrenbrück?
Ja. das zuständige Amtsgericht ist für alle Postleitzahlen in Uebigau-Wahrenbrück zuständig: 04924, 04938.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Uebigau-Wahrenbrück liegt zwar im Landkreis Elbe-Elster, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern das zuständige Amtsgericht. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.