Grundbuchamt Bergen
Grundbuchauszug für Bergen online beantragen
In Bergen bestehen 2 Grundbuchämter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – nicht das Ihrer Wohnanschrift. Welche Postleitzahlen zu welchem Amt gehören, steht unten bei den Ämtern.
Privates Verzeichnis, keine Behörde. Anträge stellen wir in Ihrem Auftrag.
Zuständige Grundbuchämter für Bergen
In Bergen bestehen 2 Grundbuchämter. Maßgeblich ist der Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt – nicht die Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Für die Postleitzahlen von Bergen ist die Zuordnung hinterlegt; sie steht bei den Ämtern unter „Zuständig für“. Bei Grundstücken an einer Bezirksgrenze entscheidet weiterhin die Lage, nicht die Postleitzahl des Briefkastens. Jedes Amt hat eine eigene Seite mit Anschrift, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereich.
08523 Plauen
- Zuständig für
- 1 Postleitzahl in Bergen: 08239
- Telefon
- +4937411010
- Web
- Amtswebsite
- Entfernung
- 10,2 km westlich von Bergen (Luftlinie)
08209 Auerbach/Vogtl.
- Telefon
- +4937448390
- verwaltung@agae.justiz.sachsen.de
- Web
- Amtswebsite
Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.
Behördengebühr des Grundbuchamts, gesondert erhoben (GNotKG): 10 € für den unbeglaubigten Auszug, 20 € beglaubigt.
Weitere zuständige Stellen für Bergen
Für andere Unterlagen als das Grundbuch:
Laut amtfinder.de, Entfernung als Luftlinie.
Bergen auf einen Blick
- Kreis
- Vogtlandkreis
- Bundesland
- Sachsen
- Postleitzahl
- 08239
- Gemeindeschlüssel
- 14523050
- Lage
- 50,471° N, 12,275° O
Grundbuchämter in der Umgebung von Bergen
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Bergen:
Fragen und Antworten zu Bergen
Welches Grundbuchamt ist für Bergen zuständig?
In Bergen bestehen 2 Grundbuchämter: Amtsgericht Plauen, Amtsgericht Auerbach. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Gilt in ganz Bergen dasselbe Grundbuchamt?
Nein. In Bergen bestehen 2 Grundbuchämter. Welches Ihr Grundstück führt, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem es liegt.