Grundbuchamt Petershagen-Eggersdorf
Für Grundstücke in Petershagen-Eggersdorf führt das Amtsgericht Strausberg das Grundbuch.
Petershagen-Eggersdorf liegt im Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 8,4 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Petershagen-Eggersdorf“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Petershagen-Eggersdorf beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Strausberg – Grundbuchamt für Petershagen-Eggersdorf
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Petershagen-Eggersdorf
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Katasteramt | Landkreis Märkisch-Oderland | Strausberg |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Landkreis Märkisch-Oderland | Strausberg |
| Bauaktenauskunft | Landkreis Märkisch-Oderland | Seelow |
| Bauamt / Umweltamt | Landkreis Märkisch-Oderland, Amt für Landwirtschaft und Umwelt | Seelow |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Petershagen-Eggersdorf
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Petershagen-Eggersdorf: 15345, 15370.
Grundbuchämter in der Umgebung von Petershagen-Eggersdorf
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Petershagen-Eggersdorf:
Fragen und Antworten zu Petershagen-Eggersdorf
Welches Grundbuchamt ist für Petershagen-Eggersdorf zuständig?
Für Grundstücke in Petershagen-Eggersdorf führt Amtsgericht Strausberg das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Petershagen-Eggersdorf dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Petershagen-Eggersdorf“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Petershagen-Eggersdorf entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Petershagen-Eggersdorf bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 8,4 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Petershagen-Eggersdorf?
Ja. Amtsgericht Strausberg ist für alle Postleitzahlen in Petershagen-Eggersdorf zuständig: 15345, 15370.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Petershagen-Eggersdorf liegt zwar im Landkreis Märkisch-Oderland, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Strausberg. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.