Grundbuchamt Mülheim an der Ruhr
Für Grundstücke in Mülheim an der Ruhr führt das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr das Grundbuch.
Mülheim an der Ruhr liegt im Mülheim an der Ruhr, Stadt, Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Mülheim an der Ruhr“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Mülheim an der Ruhr beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr – Grundbuchamt für Mülheim an der Ruhr
- Georgstraße 13
- 45468 Mülheim an der Ruhr
- Telefon: +492084509400
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Mülheim an der Ruhr
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Mülheim an der Ruhr | Mülheim an der Ruhr |
| ImmoWert Experts | Immowert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH | Pirna |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Stadt Düsseldorf | Düsseldorf |
| Katasteramt | Stadt Mülheim an der Ruhr | Mülheim an der Ruhr |
| Bauamt / Umweltamt | Stadt Mülheim an der Ruhr | Mülheim an der Ruhr |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Stadt Mülheim an der Ruhr | Mülheim an der Ruhr |
| Bauamt | Stadt Mülheim an der Ruhr | Mülheim an der Ruhr |
| Bauaktenauskunft | Stadt Mülheim an der Ruhr | Mülheim an der Ruhr |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Mülheim an der Ruhr
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Mülheim an der Ruhr: 45468, 45470, 45472, 45473, 45475, 45476, 45478, 45479, 45481.
Grundbuchämter in der Umgebung von Mülheim an der Ruhr
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Mülheim an der Ruhr:
Fragen und Antworten zu Mülheim an der Ruhr
Welches Grundbuchamt ist für Mülheim an der Ruhr zuständig?
Für Grundstücke in Mülheim an der Ruhr führt Amtsgericht Mülheim an der Ruhr das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Mülheim an der Ruhr dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Mülheim an der Ruhr“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Mülheim an der Ruhr?
Ja. Amtsgericht Mülheim an der Ruhr ist für alle Postleitzahlen in Mülheim an der Ruhr zuständig: 45468, 45470, 45472, 45473, 45475, 45476, 45478, 45479, 45481.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Mülheim an der Ruhr liegt zwar im Mülheim an der Ruhr, Stadt, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Mülheim an der Ruhr. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.