Grundbuchamt Oberbillig
Für Grundstücke in Oberbillig führt das Amtsgericht Saarburg das Grundbuch.
Oberbillig liegt im Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 11,8 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Oberbillig“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Oberbillig beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Saarburg – Grundbuchamt für Oberbillig
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Oberbillig
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Katasteramt | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz | Bad Kreuznach |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Grundbuchämter in der Umgebung von Oberbillig
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Oberbillig:
Fragen und Antworten zu Oberbillig
Welches Grundbuchamt ist für Oberbillig zuständig?
Für Grundstücke in Oberbillig führt Amtsgericht Saarburg das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Oberbillig dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Oberbillig“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Oberbillig entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Oberbillig bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 11,8 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Oberbillig liegt zwar im Landkreis Trier-Saarburg, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Saarburg. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.