Grundbuchamt Weinsheim

Für Grundstücke in Weinsheim führt das Amtsgericht Prüm das Grundbuch.

Weinsheim liegt im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 4,4 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Weinsheim“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Weinsheim beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Zuständige Grundbuchämter für Weinsheim

In Weinsheim bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt — nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.

Amtsgericht Bad Kreuznach
  • John-F.-Kennedy-Straße 17
  • 55543 Bad Kreuznach
  • Telefon: +496717080
Routenplaner öffnen

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Weinsheim

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach
Bauaktenauskunft Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land Bitburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 09:00–12:00 Uhr
Dienstag 09:00–12:00 Uhr
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr
Donnerstag 14:00–15:30 Uhr (Donnerstag Nachmittag)
Freitag 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Postleitzahlen in Weinsheim

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Weinsheim: 54595, 55595.

Grundbuchämter in der Umgebung von Weinsheim

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Weinsheim:

Fragen und Antworten zu Weinsheim

Welches Grundbuchamt ist für Weinsheim zuständig?

Für Grundstücke in Weinsheim führt Amtsgericht Prüm das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Weinsheim dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Weinsheim“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Weinsheim entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Weinsheim bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 4,4 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Weinsheim?

Ja. Amtsgericht Prüm ist für alle Postleitzahlen in Weinsheim zuständig: 54595, 55595.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Weinsheim liegt zwar im Eifelkreis Bitburg-Prüm, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Prüm. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.