Grundbuchauszug beantragen – Feldkirchen-Westerham

Ihr Antrag betrifft Feldkirchen-Westerham. Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim, Rosenheim.

Rückfragen an das Amt: +4980318074230

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Gebühren nach GNotKG, bundeseinheitlich.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Zurück zur Übersicht für Feldkirchen-Westerham