Grundbuchamt Feldkirchen-Westerham

Für Grundstücke in Feldkirchen-Westerham führt das Amtsgericht Rosenheim das Grundbuch.

Feldkirchen-Westerham liegt im Landkreis Rosenheim, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 21,7 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Feldkirchen-Westerham“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Feldkirchen-Westerham beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Rosenheim – Grundbuchamt für Feldkirchen-Westerham

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Feldkirchen-Westerham

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim Rosenheim
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Rosenheim Rosenheim

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 08:00–12:00 Uhr
Montag 13:00–16:00 Uhr (nur nach Terminsvereinbarung)
Dienstag 08:00–12:00 Uhr
Dienstag 13:00–16:00 Uhr (nur nach Terminsvereinbarung)
Mittwoch 08:00–12:00 Uhr
Mittwoch 13:00–16:00 Uhr (nur nach Terminsvereinbarung)
Donnerstag 08:00–12:00 Uhr
Donnerstag 13:00–16:00 Uhr (nur nach Terminsvereinbarung)
Freitag 08:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Feldkirchen-Westerham

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Feldkirchen-Westerham:

Fragen und Antworten zu Feldkirchen-Westerham

Welches Grundbuchamt ist für Feldkirchen-Westerham zuständig?

Für Grundstücke in Feldkirchen-Westerham führt Amtsgericht Rosenheim das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Feldkirchen-Westerham dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Feldkirchen-Westerham“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Feldkirchen-Westerham entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Feldkirchen-Westerham bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 21,7 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Feldkirchen-Westerham liegt zwar im Landkreis Rosenheim, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Rosenheim. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.