Amtsgericht Rosenheim – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Rosenheim, Rosenheim. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 45 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Rosenheim Kufsteiner Straße 32 · 83022 Rosenheim
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Rosenheim Kufsteiner Straße 32
83022 Rosenheim
Telefon
+4980318074230
Fax
+4980318074200
E-Mail
poststelle.gba@ag-ro.bayern.de
Web
Offizielle Amtswebsite
Routenplaner öffnen
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Öffnungszeiten

Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich.

Montag bis Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr nur nach Terminsvereinbarung

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026