Grundbuchamt Aschau im Chiemgau

Für Grundstücke in Aschau im Chiemgau führt das Amtsgericht Rosenheim das Grundbuch. Aschau im Chiemgau liegt im Landkreis Rosenheim, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 17,3 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Aschau im Chiemgau“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Rosenheim Grundbuchamt · Kufsteiner Straße 32 · 83022 Rosenheim
Unbeglaubigt10,00 €
Beglaubigt20,00 €
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Rosenheim – Grundbuchamt für Aschau im Chiemgau

Amtsgericht Rosenheim Kufsteiner Straße 32
83022 Rosenheim
Telefon
+4980318074230
E-Mail
poststelle.gba@ag-ro.bayern.de
Web
Amtswebsite
Entfernung
17,3 km Luftlinie ab Aschau im Chiemgau
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Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Aschau im Chiemgau beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
  2. 2
    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
  3. 3
    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Aschau im Chiemgau

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Katasteramt Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim Rosenheim
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Rosenheim Rosenheim
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahl in Aschau im Chiemgau

Das zuständige Grundbuchamt gilt für die Postleitzahl in Aschau im Chiemgau.

83229

Grundbuchämter in der Umgebung von Aschau im Chiemgau

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Aschau im Chiemgau:

Öffnungszeiten

Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Fragen und Antworten zu Aschau im Chiemgau

Welches Grundbuchamt ist für Aschau im Chiemgau zuständig?

Für Grundstücke in Aschau im Chiemgau führt Amtsgericht Rosenheim das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Aschau im Chiemgau dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Aschau im Chiemgau“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Aschau im Chiemgau entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Aschau im Chiemgau bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 17,3 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Aschau im Chiemgau liegt zwar im Landkreis Rosenheim, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Rosenheim. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.