Grundbuchamt Rosenheim
Für Grundstücke in Rosenheim führt das Amtsgericht Rosenheim das Grundbuch.
Rosenheim liegt im Rosenheim, Bayern. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Rosenheim selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Rosenheim“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Rosenheim beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Rosenheim – Grundbuchamt für Rosenheim
- Kufsteiner Straße 32
- 83022 Rosenheim
- Telefon: +4980318074230
- E-Mail: poststelle.gba@ag-ro.bayern.de
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Rosenheim
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim | Rosenheim |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Amtsgericht Rosenheim | Rosenheim |
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Rosenheim | Rosenheim |
| Bauaktenauskunft | Amtsgericht Rosenheim | Rosenheim |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Stadt Rosenheim | Rosenheim |
| Bauamt / Umweltamt | Stadt Rosenheim | Rosenheim |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00 Uhr |
|---|---|
| Montag | 13:00–16:00 Uhr (nur nach Terminsvereinbarung) |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Dienstag | 13:00–16:00 Uhr (nur nach Terminsvereinbarung) |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
| Mittwoch | 13:00–16:00 Uhr (nur nach Terminsvereinbarung) |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:00–16:00 Uhr (nur nach Terminsvereinbarung) |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Postleitzahlen in Rosenheim
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Rosenheim: 83022, 83024, 83026.
Grundbuchämter in der Umgebung von Rosenheim
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Rosenheim:
Fragen und Antworten zu Rosenheim
Welches Grundbuchamt ist für Rosenheim zuständig?
Für Grundstücke in Rosenheim führt Amtsgericht Rosenheim das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Rosenheim dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Rosenheim“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Rosenheim?
Ja. Amtsgericht Rosenheim ist für alle Postleitzahlen in Rosenheim zuständig: 83022, 83024, 83026.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Rosenheim liegt zwar im Rosenheim, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Rosenheim. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.