Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Homburg. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 8 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe Auf der Steinkaut 10 - 12 · 61352 Bad Homburg
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe Auf der Steinkaut 10 - 12
61352 Bad Homburg
Telefon
+49 6172 405 0
Fax
+49611327618377
E-Mail
poststelle@ag-badhomburg.justiz.hessen.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 8 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Beratungshilfe

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich.

Sprechzeiten nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung. Online-Terminvereinbarung für Nachlasssachen, Betreuungssachen und Grundbuchsachen verfügbar.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Online-Dienste

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Barrierefreiheit und Anfahrt

  • Rollstuhlgerecht: ja
  • Gehbehinderten Personen steht am Haupteingang eine Rampe und im Gebäude ein Personenaufzug zur Verfügung. Gegebenenfalls hilft das Personal an der Pforte weiter.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026