Grundbuchamt Bad Homburg vor der Höhe

Für Grundstücke in Bad Homburg vor der Höhe führt das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe das Grundbuch.

Bad Homburg vor der Höhe liegt im Hochtaunuskreis, Hessen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Bad Homburg vor der Höhe selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Bad Homburg vor der Höhe“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Bad Homburg vor der Höhe beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe – Grundbuchamt für Bad Homburg vor der Höhe

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
  • Auf der Steinkaut 10 - 12
  • 61352 Bad Homburg
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Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Bad Homburg vor der Höhe

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe Bad Homburg
Bauamt (Baulastauskunft) Hochtaunuskreis-Der Kreisausschuss Bad Homburg v.d. Höhe
Bauaktenauskunft Saarpfalz-Kreis Homburg
Bauamt / Umweltamt Hochtaunuskreis-Der Kreisausschuss Bad Homburg v.d. Höhe
ImmoWert Experts Immowert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH Pirna
Katasteramt Katasteramt Hochtaunuskreis Bad Homburg vor der Höhe
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt (Bebauungsplan) Stadt Bad Homburg v. d. Höhe Bad Homburg v. d. Höhe

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Bad Homburg vor der Höhe

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Bad Homburg vor der Höhe: 61348, 61350, 61352.

Grundbuchämter in der Umgebung von Bad Homburg vor der Höhe

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Bad Homburg vor der Höhe:

Fragen und Antworten zu Bad Homburg vor der Höhe

Welches Grundbuchamt ist für Bad Homburg vor der Höhe zuständig?

Für Grundstücke in Bad Homburg vor der Höhe führt Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Bad Homburg vor der Höhe dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Bad Homburg vor der Höhe“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Bad Homburg vor der Höhe?

Ja. Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe ist für alle Postleitzahlen in Bad Homburg vor der Höhe zuständig: 61348, 61350, 61352.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Bad Homburg vor der Höhe liegt zwar im Hochtaunuskreis, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.