Amtsgericht Freising – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Freising, Freising. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 26 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
85354 Freising
- Fax
- +498161180235
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 26 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Freising das Grundbuch:
- Allershausen
- Attenkirchen
- Au in der Hallertau
- Bruckberg
- Eching
- Fahrenzhausen
- Freising
- Gammelsdorf
- Haag an der Amper
- Hallbergmoos
- Hetzenhausen
- Hohenkammer
- Hörgertshausen
- Kirchdorf an der Amper
- Kranzberg
- Langenbach
- Marzling
- Mauern
- Moosburg
- Nandlstadt
- Neufahrn bei Freising
- Paunzhausen
- Rudelzhausen
- Wang
- Wolfersdorf
- Zolling