Grundbuchamt Sachsendorf
Für Grundstücke in Sachsendorf führt das Amtsgericht Grimma das Grundbuch.
Sachsendorf liegt im Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 91,1 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Sachsendorf“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Sachsendorf beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Zuständige Grundbuchämter für Sachsendorf
In Sachsendorf bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt — nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.
- Leipziger Straße 91
- 04668 Grimma
- Telefon: +49343798520
- Amtswebsite
- Friedrichstraße 96
- 39218 Schönebeck (Elbe)
- Telefon: +493928782105
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Sachsendorf
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | LVermGeo Sachsen-Anhalt | Magdeburg |
| Bauaktenauskunft | Verbandsgemeinde Saale-Wipper | Güsten |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Sachsendorf
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Sachsendorf: 04808, 39240.
Grundbuchämter in der Umgebung von Sachsendorf
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Sachsendorf:
Fragen und Antworten zu Sachsendorf
Welches Grundbuchamt ist für Sachsendorf zuständig?
Für Grundstücke in Sachsendorf führt Amtsgericht Grimma das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Sachsendorf dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Sachsendorf“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Sachsendorf entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Sachsendorf bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 91,1 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Sachsendorf?
Ja. Amtsgericht Grimma ist für alle Postleitzahlen in Sachsendorf zuständig: 04808, 39240.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Sachsendorf liegt zwar im Salzlandkreis, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Grimma. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.