Amtsgericht Grimma – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Grimma, Grimma. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 21 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
04668 Grimma
- Telefon
- +49343798520
- Fax
- +4934379852500
- verwaltung@aggrm.justiz.sachsen.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 21 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Grimma das Grundbuch:
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 03437 9852-0.
Für Vorsprache wird telefonische Terminvereinbarung empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – siehe Hinweise zu Antragsformularen
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026