Grundbuchamt Potsdam
Für Grundstücke in Potsdam führt das Amtsgericht Potsdam das Grundbuch.
Potsdam liegt im Kreisfreie Stadt Potsdam, Brandenburg. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Potsdam selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Potsdam“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Potsdam beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Potsdam – Grundbuchamt für Potsdam
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Potsdam
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Potsdam | Potsdam |
| Bauaktenauskunft | Brandenburgisches Landeshauptarchiv | Potsdam |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Katasteramt | Landeshauptstadt Potsdam | Potsdam |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Landeshauptstadt Potsdam | Potsdam |
| Bauamt / Umweltamt | Landeshauptstadt Potsdam | Potsdam |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Landeshauptstadt Potsdam | Potsdam |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Potsdam
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Potsdam: 14467, 14469, 14471, 14473, 14478, 14480, 14482.
Grundbuchämter in der Umgebung von Potsdam
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Potsdam:
Fragen und Antworten zu Potsdam
Welches Grundbuchamt ist für Potsdam zuständig?
Für Grundstücke in Potsdam führt Amtsgericht Potsdam das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Potsdam dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Potsdam“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Potsdam?
Ja. Amtsgericht Potsdam ist für alle Postleitzahlen in Potsdam zuständig: 14467, 14469, 14471, 14473, 14478, 14480, 14482.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Potsdam liegt zwar im Kreisfreie Stadt Potsdam, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Potsdam. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.