Amtsgericht Potsdam – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Potsdam, Potsdam. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 13 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 · 14467 Potsdam
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8
14467 Potsdam
Telefon
+49 331 2017 0
Fax
+4933120172961
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

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Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 13 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Potsdam das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Telefonische Zentrale Erreichbarkeit

Mo, Di 09:00–12:00 Uhr
Do 13:00–15:30 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: +49 331 2017-0.

Terminpflicht für bestimmte Abteilungen: Grundbuchabteilung (ausschließlich vorherige telefonische Terminvereinbarung), Nachlassabteilung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung), Kirchenaustritte (vorherige Terminvereinbarung erbeten, aber nicht ausdrücklich Pflicht), sowie für Anträge der Rechtsantragstelle, Kirchenaustritte, Nachlass, Registersachen, Grundbuchsachen und Insolvenzabteilung wird telefonische Vorabankündigung und Terminvereinbarung vorausgesetzt.

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026