Amtsgericht Potsdam – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Potsdam, Potsdam. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 13 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
14467 Potsdam
- Telefon
- +49 331 2017 0
- Fax
- +4933120172961
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 13 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Potsdam das Grundbuch:
- Beelitz
- Bergholz-Rehbrücke
- Fahrland
- Fresdorf
- Kleinmachnow
- Michendorf
- Potsdam
- Schwielowsee
- Seddiner See
- Stahnsdorf
- Teltow
- Tremsdorf
- Werder (Havel)
Öffnungszeiten
Telefonische Zentrale Erreichbarkeit
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist erforderlich. Telefonisch: +49 331 2017-0.
Terminpflicht für bestimmte Abteilungen: Grundbuchabteilung (ausschließlich vorherige telefonische Terminvereinbarung), Nachlassabteilung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung), Kirchenaustritte (vorherige Terminvereinbarung erbeten, aber nicht ausdrücklich Pflicht), sowie für Anträge der Rechtsantragstelle, Kirchenaustritte, Nachlass, Registersachen, Grundbuchsachen und Insolvenzabteilung wird telefonische Vorabankündigung und Terminvereinbarung vorausgesetzt.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026