Grundbuchamt Bergheim

Für Grundstücke in Bergheim führt das Amtsgericht Bergheim das Grundbuch.

Bergheim liegt im Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Bergheim selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Bergheim“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Bergheim beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Bergheim – Grundbuchamt für Bergheim

Amtsgericht Bergheim
  • Kennedystraße 2
  • 50126 Bergheim
Routenplaner öffnen

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Bergheim

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis Bergheim
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Bergheim Bergheim
Bauamt (Bebauungsplan) Kreisstadt Bergheim Bergheim
Bauamt (Baulastauskunft) Kreisstadt Bergheim Bergheim
Bauaktenauskunft Kreisstadt Bergheim Bergheim
Bauamt / Umweltamt Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Bergheim

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Bergheim

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Bergheim: 50126, 50127, 50129.

Grundbuchämter in der Umgebung von Bergheim

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Bergheim:

Fragen und Antworten zu Bergheim

Welches Grundbuchamt ist für Bergheim zuständig?

Für Grundstücke in Bergheim führt Amtsgericht Bergheim das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Bergheim dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Bergheim“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Bergheim?

Ja. Amtsgericht Bergheim ist für alle Postleitzahlen in Bergheim zuständig: 50126, 50127, 50129.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Bergheim liegt zwar im Rhein-Erft-Kreis, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Bergheim. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.