Grundbuchamt Bergheim
Für Grundstücke in Bergheim führt das Amtsgericht Bergheim das Grundbuch.
Bergheim liegt im Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Bergheim selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Bergheim“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Bergheim beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Bergheim – Grundbuchamt für Bergheim
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Bergheim
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis | Bergheim |
| Grundbuchamt (TEA) | Amtsgericht Bergheim | Bergheim |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Kreisstadt Bergheim | Bergheim |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Kreisstadt Bergheim | Bergheim |
| Bauaktenauskunft | Kreisstadt Bergheim | Bergheim |
| Bauamt / Umweltamt | Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat | Bergheim |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Bergheim
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Bergheim: 50126, 50127, 50129.
Grundbuchämter in der Umgebung von Bergheim
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Bergheim:
Fragen und Antworten zu Bergheim
Welches Grundbuchamt ist für Bergheim zuständig?
Für Grundstücke in Bergheim führt Amtsgericht Bergheim das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Bergheim dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Bergheim“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Bergheim?
Ja. Amtsgericht Bergheim ist für alle Postleitzahlen in Bergheim zuständig: 50126, 50127, 50129.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Bergheim liegt zwar im Rhein-Erft-Kreis, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Bergheim. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.