Grundbuchamt Frechen

Für Grundstücke in Frechen führt das Amtsgericht Kerpen das Grundbuch.

Frechen liegt im Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 6,5 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Frechen“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Frechen beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Kerpen – Grundbuchamt für Frechen

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Frechen

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis Bergheim
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Kerpen Kerpen
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt / Umweltamt Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Bergheim
Bauamt (Bebauungsplan) Stadt Frechen Frechen
Bauamt (Baulastauskunft) Stadt Frechen Frechen

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Grundbuchämter in der Umgebung von Frechen

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Frechen:

Fragen und Antworten zu Frechen

Welches Grundbuchamt ist für Frechen zuständig?

Für Grundstücke in Frechen führt Amtsgericht Kerpen das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Frechen dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Frechen“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Frechen entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Frechen bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 6,5 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Frechen liegt zwar im Rhein-Erft-Kreis, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Kerpen. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.