Grundbuchamt Brühl
Für Grundstücke in Brühl führt das Amtsgericht Brühl das Grundbuch.
Brühl liegt im Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Brühl selbst.
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Brühl“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Brühl beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Brühl – Grundbuchamt für Brühl
- Balthasar-Neumann-Platz 3
- 50321 Brühl
- Telefon: +492232709109
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Brühl
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation Rhein-Erft-Kreis | Bergheim |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Bauamt / Umweltamt | Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat | Bergheim |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Stadt Brühl | Brühl |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Stadt Brühl | Brühl |
| Bauaktenauskunft | Stadt Brühl | Brühl |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–15:30 Uhr (Gebäude geöffnet) |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–15:30 Uhr (Gebäude geöffnet) |
| Mittwoch | 08:00–15:30 Uhr (Gebäude geöffnet) |
| Donnerstag | 08:00–15:30 Uhr (Gebäude geöffnet) |
| Freitag | 08:00–15:30 Uhr (Gebäude geöffnet) |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Grundbuchämter in der Umgebung von Brühl
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Brühl:
Fragen und Antworten zu Brühl
Welches Grundbuchamt ist für Brühl zuständig?
Für Grundstücke in Brühl führt Amtsgericht Brühl das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Brühl dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Brühl“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Brühl liegt zwar im Rhein-Erft-Kreis, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Brühl. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.