Grundbuchamt Weiler
Für Grundstücke in Weiler führt das Amtsgericht Bingen am Rhein das Grundbuch.
Weiler liegt im Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 2,7 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Weiler“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Weiler beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Zuständige Grundbuchämter für Weiler
In Weiler bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt — nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Weiler
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Bauamt / Umweltamt | Bingen am Rhein | Bingen am Rhein |
| Bauamt (Baulastauskunft) | Kreisverwaltung Mainz-Bingen | Ingelheim |
| Katasteramt | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz | Bad Kreuznach |
| Bauaktenauskunft | Stadtverwaltung Bingen | Bingen am Rhein |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Postleitzahlen in Weiler
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Weiler: 55413, 56729.
Grundbuchämter in der Umgebung von Weiler
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Weiler:
Fragen und Antworten zu Weiler
Welches Grundbuchamt ist für Weiler zuständig?
Für Grundstücke in Weiler führt Amtsgericht Bingen am Rhein das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Weiler dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Weiler“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Weiler entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Weiler bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 2,7 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Weiler?
Ja. Amtsgericht Bingen am Rhein ist für alle Postleitzahlen in Weiler zuständig: 55413, 56729.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Weiler liegt zwar im Landkreis Mainz-Bingen, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Bingen am Rhein. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.