Amtsgericht Bingen am Rhein – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Bingen am Rhein, Bingen am Rhein. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 23 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- +4967219080
- Fax
- +496721908170
- agbi-poststelle@ko.mjv.rlp.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 23 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Bingen am Rhein das Grundbuch:
- Appenheim
- Aspisheim
- Bacharach
- Badenheim
- Bingen am Rhein
- Gau-Algesheim
- Gensingen
- Heidesheim am Rhein
- Horrweiler
- Ingelheim am Rhein
- Münster-Sarmsheim
- Nieder-Hilbersheim
- Niederheimbach
- Ober-Hilbersheim
- Ockenheim
- Sprendlingen
- Stadecken-Elsheim
- Trechtingshausen
- Wackernheim
- Waldalgesheim
- Weiler
- Wolfsheim
- Zotzenheim
Öffnungszeiten
Nachmittags nur nach Vereinbarung oder in Eilfällen
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich.
Nachmittags nur nach Vereinbarung oder in Eilfällen; Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Online-Dienste
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026
Zuständigkeit laut Amt
Das Amtsgericht Bingen am Rhein ist zuständig für Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundbuch-, Nachlass-, Betreuungs-, Insolvenz-, Register-, Vormundschaftssachen, Zwangsversteigerung, Aufgebotsverfahren, Mediation und Güterichter, Schiedspersonen und das Schiedsamt, Gerichtsvollzieher, Rechtsantragstelle und Beratungshilfe sowie Zeugenkontakt.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026