Grundbuchamt Worms

Für Grundstücke in Worms führt das Amtsgericht Ludwigshafen das Grundbuch.

Worms liegt im Worms, kreisfreie Stadt, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 17,5 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Worms“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Worms beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Zuständige Grundbuchämter für Worms

In Worms bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt — nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.

Amtsgericht Ludwigshafen
  • Wittelsbachstraße 10
  • 67061 Ludwigshafen am Rhein
  • Telefon: +4962156160
Routenplaner öffnen
Amtsgericht Worms
  • Postfach 1162
  • 67545 Worms

Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach.

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Worms

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Worms Worms
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Katasteramt Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach
Bauamt (Bebauungsplan) Stadtverwaltung Hückelhoven Hückelhoven
Bauamt / Umweltamt Stadtverwaltung Worms Worms
Bauamt (Baulastauskunft) Stadtverwaltung Worms Worms
Bauaktenauskunft Stadtverwaltung Worms Worms

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Worms

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Worms: 67547, 67549, 67550, 67551.

Grundbuchämter in der Umgebung von Worms

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Worms:

Fragen und Antworten zu Worms

Welches Grundbuchamt ist für Worms zuständig?

Für Grundstücke in Worms führt Amtsgericht Ludwigshafen das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Worms dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Worms“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Worms entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Worms bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 17,5 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Worms?

Ja. Amtsgericht Ludwigshafen ist für alle Postleitzahlen in Worms zuständig: 67547, 67549, 67550, 67551.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Worms liegt zwar im Worms, kreisfreie Stadt, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Ludwigshafen. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.