Amtsgericht Worms – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Worms, Worms. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 18 Orte.

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Anschrift Amtsgericht Worms Postfach 1162 · 67545 Worms
AntragOnline, 3 Min.
ZustellungPost oder E-Mail
Grundbuchauszug online beantragen Ohne Drucker, ohne Termin beim Amt

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Worms Postfach 1162
67545 Worms
Telefon
+4962419050
Fax
+496241905450
E-Mail
agwo-poststelle@ko.mjv.rlp.de
Web
Offizielle Amtswebsite

Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Die hinterlegte Anschrift ist ein Postfach. Für einen Besuch vor Ort erfragen Sie bitte die Hausanschrift beim Amtsgericht.
Behördengebühr Was das Grundbuchamt für den Auszug berechnet

Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.

Unbeglaubigter Auszug10,00 €
Beglaubigter Auszug20,00 €

Zuständigkeitsbereich: 18 Orte

Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Worms das Grundbuch:

Öffnungszeiten

Nachmittags nach persönlicher Vereinbarung mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in

Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Weitere Angaben des Amts

Terminvereinbarung

Ein Termin ist erforderlich.

Beratungshilfesprechstunde findet ausschließlich auf vorherige Terminvereinbarung statt; nachmittags nach persönlicher Vereinbarung

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026

Zuständigkeit laut Amt

Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026