Grundbuchamt Garching bei München

Für Grundstücke in Garching bei München führt das Amtsgericht München das Grundbuch.

Garching bei München liegt im Landkreis München, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 12,3 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Garching bei München“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Garching bei München beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht München – Grundbuchamt für Garching bei München

Amtsgericht München
  • Infanteriestraße 5
  • 80325 München
  • Telefon: +4989559706
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Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Garching bei München

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Katasteramt Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München München
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht München München
Bauamt (Baulastauskunft) Bauamt in Kirchheim bei München Kirchheim bei München
Bauaktenauskunft Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Bauamt / Umweltamt Landeshauptstadt München München

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Erfahrungsberichte

Von Nutzerinnen und Nutzern auf amtfinder.de veröffentlicht. Sie geben deren persönliche Erfahrung wieder, nicht die Auffassung dieses Portals.

2 von 5 nach nachgewiesener Bestellung

Ein vor sechs Wochen beantragter Grundbuchauszug wurde noch nicht geliefert!

  • Freundlichkeit: 3/5
  • Bearbeitungstempo: 1/5
  • Erreichbarkeit: 1/5

Michael · 27.08.2026

Grundbuchämter in der Umgebung von Garching bei München

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Garching bei München:

Fragen und Antworten zu Garching bei München

Welches Grundbuchamt ist für Garching bei München zuständig?

Für Grundstücke in Garching bei München führt Amtsgericht München das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Garching bei München dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Garching bei München“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Garching bei München entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Garching bei München bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 12,3 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Garching bei München liegt zwar im Landkreis München, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht München. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.