Grundbuchamt Augsburg

Für Grundstücke in Augsburg führt das Amtsgericht Augsburg das Grundbuch. Augsburg liegt im Augsburg, Bayern. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Augsburg selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts – eine Anschrift „Grundbuchamt Augsburg“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Zuständiges Amt Amtsgericht Augsburg Grundbuchamt · Am Alten Einlaß 1 · 86150 Augsburg
Unbeglaubigt10,00 €
Beglaubigt20,00 €
Jetzt Grundbuchauszug beantragen Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Amtsgericht Augsburg – Grundbuchamt für Augsburg

Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
Telefon
+49821310502966
E-Mail
poststelle@ag-a.bayern.de
Web
Amtswebsite

Teil der Kontaktdaten von der Amtswebsite übernommen.

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Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Augsburg beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

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    Objekt angebenAdresse des Grundstücks, optional Gemarkung und Flurstück.
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    Berechtigtes Interesse nachweisenEigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Gläubiger oder Erbe.
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    Zustellweg wählenPer E-Mail als PDF oder postalisch als beglaubigte Ausfertigung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte bzw. Flurkarte/Katasterkarte
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Weitere zuständige Stellen für Augsburg

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Katasteramt Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg Augsburg
Bauamt (Baulastauskunft) Amtsgericht Augsburg Augsburg
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Augsburg Augsburg
ImmoWert Experts Immowert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH Pirna
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt / Umweltamt Landratsamt Augsburg Augsburg
Bauamt (Bebauungsplan) Stadt Augsburg Augsburg
Bauaktenauskunft Stadt Augsburg Augsburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Augsburg

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Augsburg.

86150 86152 86153 86154 86156 86157 86159 86161 86163 86165 86167 86169 86179 86199

Grundbuchämter in der Umgebung von Augsburg

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Augsburg:

Fragen und Antworten zu Augsburg

Welches Grundbuchamt ist für Augsburg zuständig?

Für Grundstücke in Augsburg führt Amtsgericht Augsburg das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Augsburg dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Augsburg“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Augsburg?

Ja. Amtsgericht Augsburg ist für alle Postleitzahlen in Augsburg zuständig: 86150, 86152, 86153, 86154, 86156, 86157, 86159, 86161, 86163, 86165, 86167, 86169, 86179, 86199.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Augsburg liegt zwar im Augsburg, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Augsburg. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.