Grundbuchamt Wald
Für Grundstücke in Wald führt das Amtsgericht Cham das Grundbuch.
Wald liegt im Cham, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 23,7 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Wald“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Wald beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Zuständige Grundbuchämter für Wald
In Wald bestehen 2 Grundbuchämter. Welches für Ihr Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Amtsgerichtsbezirk, in dem das Grundstück liegt — nicht nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift.
- Kirchplatz 13
- 93413 Cham
- Telefon: +499971990123
- E-Mail: poststelle.gba@ag-cha.bayern.de
- Amtswebsite
- Ganghoferstraße 9-11
- 87600 Kaufbeuren
- Telefon: +4983418010
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Wald
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Cham | Cham |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Bauamt / Umweltamt | Landkreis Cham | Cham |
| Bauamt (Bebauungsplan) | Rathaus Zell | Zell |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Postleitzahlen in Wald
Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Wald: 93192, 87616.
Grundbuchämter in der Umgebung von Wald
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Wald:
Fragen und Antworten zu Wald
Welches Grundbuchamt ist für Wald zuständig?
Für Grundstücke in Wald führt Amtsgericht Cham das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Wald dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Wald“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Wald entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Wald bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 23,7 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Gilt das für alle Postleitzahlen in Wald?
Ja. Amtsgericht Cham ist für alle Postleitzahlen in Wald zuständig: 93192, 87616.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Wald liegt zwar im Cham, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Cham. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.