Grundbuchamt Neustadt an der Waldnaab
Für Grundstücke in Neustadt an der Waldnaab führt das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. das Grundbuch.
Neustadt an der Waldnaab liegt im Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Bayern. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 6 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Neustadt an der Waldnaab“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Neustadt an der Waldnaab beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Grundbuchamt für Neustadt an der Waldnaab
- Ledererstraße 9
- 92637 Weiden i.d.OPf.
- E-Mail: poststelle@ag-wen.bayern.de
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Neustadt an der Waldnaab
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Katasteramt | Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Weiden i.d.OPf. | Weiden |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Grundbuchämter in der Umgebung von Neustadt an der Waldnaab
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Neustadt an der Waldnaab:
Fragen und Antworten zu Neustadt an der Waldnaab
Welches Grundbuchamt ist für Neustadt an der Waldnaab zuständig?
Für Grundstücke in Neustadt an der Waldnaab führt Amtsgericht Weiden i.d. OPf. das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Neustadt an der Waldnaab dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Neustadt an der Waldnaab“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Neustadt an der Waldnaab entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Neustadt an der Waldnaab bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 6 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Neustadt an der Waldnaab liegt zwar im Landkreis Neustadt an der Waldnaab, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Weiden i.d. OPf.. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.