Antragsformular
Grundbuchauszug beantragen – Nittenau
Ihr Antrag betrifft Nittenau. Zuständig ist das Amtsgericht Schwandorf, Schwandorf.
Rückfragen an das Amt: 09431 / 383-0 (Vermittlung)
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Behördengebühr
Grundbuchauszug
Nach GNotKG, bundeseinheitlich
Unbeglaubigt10,00 €
Beglaubigt20,00 €