Antragsformular

Grundbuchauszug beantragen – Nittenau

Ihr Antrag betrifft Nittenau. Zuständig ist das Amtsgericht Schwandorf, Schwandorf.

Rückfragen an das Amt: 09431 / 383-0 (Vermittlung)

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

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Behördengebühr Grundbuchauszug Nach GNotKG, bundeseinheitlich
Unbeglaubigt10,00 €
Beglaubigt20,00 €