Amtsgericht Chemnitz – Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgericht Chemnitz, Chemnitz. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts – das sind 6 Orte.
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort. Einen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich, online oder vor Ort; eine Anfahrt ist dafür nicht nötig.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Anschrift und Kontakt
09112 Chemnitz
- Telefon
- +493714530
- Fax
- +493714535555
- verwaltung@agc.justiz.sachsen.de
- Web
- Offizielle Amtswebsite
Nicht alle Kontaktdaten stammen aus dem Stammdatensatz; ergänzt von der Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Bundeseinheitlich nach GNotKG. Diese Gebühr erhebt das Amt gesondert für die Erteilung des Auszugs.
Zuständigkeitsbereich: 6 Orte
Für Grundstücke in diesen Orten führt das Amtsgericht Chemnitz das Grundbuch:
Öffnungszeiten
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026.
Weitere Angaben des Amts
Terminvereinbarung
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich. Telefonisch: 0371 453-0.
Die Rechtsantragsstelle (für Protokollierung von Anträgen) erfordert zwingend eine Terminvereinbarung; das Grundbuchamt selbst hat keine derartige Pflicht.
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026
Leistungen laut Amt
- Grundbuchauszug erteilen – Beantragung eines unbeglaubigten Grundbuchausdrucks (10 EUR) und eines beglaubigten Grundbuchausdrucks (20 EUR).
Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 03.09.2026