Behörde unbekannt (für Stornos) – Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Behörde unbekannt (für Stornos). Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke im Bezirk dieses Amtsgerichts .

Anschrift und Kontakt

  • Behörde unbekannt (für Stornos)

Gebühren

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €
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