Grundbuchamt Hartmannsdorf-Reichenau
Für Grundstücke in Hartmannsdorf-Reichenau führt das Amtsgericht Dippoldiswalde das Grundbuch.
Hartmannsdorf-Reichenau liegt im Landkreis Sächsische Schweiz, Sachsen. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 11 km entfernt (Luftlinie).
Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Hartmannsdorf-Reichenau“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.
Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.
Grundbuchauszug beantragen
Sofort Grundbuchauszug online für Hartmannsdorf-Reichenau beantragenIn 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden
Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.
- ☑ Grundbuchauszug
- ☑ Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
- ☑ Teilungserklärung
- ☑ Altlastenverzeichnis
- ☑ Baulastenverzeichnis
- ☑ Erschließungsbescheinigung
- ☑ Bebauungsplan
Amtsgericht Dippoldiswalde – Grundbuchamt für Hartmannsdorf-Reichenau
- Kirchplatz 8
- 01744 Dippoldiswalde
- Telefon: +49350462130
- E-Mail: poststelle@agdw.justiz.sachsen.de
- Amtswebsite
Gebühren für einen Grundbuchauszug
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) | 10,00 € |
|---|---|
| beglaubigt | 20,00 € |
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Weitere zuständige Stellen für Hartmannsdorf-Reichenau
Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:
| Unterlage | Zuständige Stelle | Sitz |
|---|---|---|
| Bauamt | Große Kreisstadt Pirna | Pirna |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Kraftfahrt-Bundesamt | Flensburg |
| Katasteramt | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Pirna |
Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–11:30 Uhr (Servicezeit) |
|---|---|
| Montag | 13:00–15:00 Uhr (Servicezeit) |
| Dienstag | 09:00–11:30 Uhr (Servicezeit) |
| Dienstag | 13:00–15:00 Uhr (Servicezeit) |
| Mittwoch | 09:00–11:30 Uhr (Servicezeit) |
| Mittwoch | 13:00–15:00 Uhr (Servicezeit) |
| Donnerstag | 09:00–11:30 Uhr (Servicezeit) |
| Donnerstag | 13:00–15:00 Uhr (Servicezeit) |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.
Grundbuchämter in der Umgebung von Hartmannsdorf-Reichenau
Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Hartmannsdorf-Reichenau:
Fragen und Antworten zu Hartmannsdorf-Reichenau
Welches Grundbuchamt ist für Hartmannsdorf-Reichenau zuständig?
Für Grundstücke in Hartmannsdorf-Reichenau führt Amtsgericht Dippoldiswalde das Grundbuch.
Ist das Grundbuchamt Hartmannsdorf-Reichenau dasselbe wie das Amtsgericht?
Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Hartmannsdorf-Reichenau“ gibt es nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.
Wie weit ist das Grundbuchamt von Hartmannsdorf-Reichenau entfernt?
Vom Ortsmittelpunkt Hartmannsdorf-Reichenau bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 11 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.
Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?
Nein. Hartmannsdorf-Reichenau liegt zwar im Landkreis Sächsische Schweiz, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Dippoldiswalde. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.