Grundbuchamt Wardenburg

Für Grundstücke in Wardenburg führt das Amtsgericht Oldenburg (Niedersachsen) das Grundbuch.

Wardenburg liegt im Landkreis Oldenburg, Niedersachsen. Das zuständige Amtsgericht liegt rund 10,4 km entfernt (Luftlinie).

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Wardenburg“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Wardenburg beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Oldenburg (Niedersachsen) – Grundbuchamt für Wardenburg

Amtsgericht Oldenburg (Niedersachsen) Routenplaner öffnen

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Wardenburg

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Bauamt / Umweltamt Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft Wildeshausen
Bauaktenauskunft Bauordnungsamt Landkreis Oldenburg Kreishaus Wildeshausen
Bauamt (Bebauungsplan) Gemeinde Wardenburg Wardenburg
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Oldenburg Wildeshausen
Katasteramt LGLN Niedersachsen Oldenburg Oldenburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 08:00–15:30 Uhr (Gerichtsgebäude geöffnet)
Montag 09:00–12:00 Uhr (Einsichtsstelle des Grundbuchamtes, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)
Dienstag 08:00–15:30 Uhr (Gerichtsgebäude geöffnet)
Dienstag 09:00–12:00 Uhr (Einsichtsstelle des Grundbuchamtes, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)
Mittwoch 08:00–15:30 Uhr (Gerichtsgebäude geöffnet)
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr (Einsichtsstelle des Grundbuchamtes, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00–15:30 Uhr (Gerichtsgebäude geöffnet)
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr (Einsichtsstelle des Grundbuchamtes, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)
Freitag 08:00–12:00 Uhr (Gerichtsgebäude geöffnet, sowie an Werktagen vor Feiertagen sowie am 23.12. und am 30.12.)
Freitag 09:00–12:00 Uhr (Einsichtsstelle des Grundbuchamtes, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Wardenburg

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Wardenburg:

Fragen und Antworten zu Wardenburg

Welches Grundbuchamt ist für Wardenburg zuständig?

Für Grundstücke in Wardenburg führt Amtsgericht Oldenburg (Niedersachsen) das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Wardenburg dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Wardenburg“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Wie weit ist das Grundbuchamt von Wardenburg entfernt?

Vom Ortsmittelpunkt Wardenburg bis zum Sitz des zuständigen Amtsgerichts sind es rund 10,4 Kilometer Luftlinie. Für einen Grundbuchauszug ist eine Anfahrt allerdings nicht nötig - der Antrag lässt sich schriftlich oder online stellen.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Wardenburg liegt zwar im Landkreis Oldenburg, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Oldenburg (Niedersachsen). Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.