Grundbuchamt Verden (Aller)

Für Grundstücke in Verden (Aller) führt das Amtsgericht Verden (Aller) das Grundbuch.

Verden (Aller) liegt im Landkreis Verden, Niedersachsen. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Verden (Aller) selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Verden (Aller)“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Verden (Aller) beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Verden (Aller) – Grundbuchamt für Verden (Aller)

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Verden (Aller)

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Verden (Aller) Verden (Aller)
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Bauamt / Umweltamt Landkreis Heidekreis Soltau
Bauamt (Baulastauskunft) Landkreis Verden Verden (Aller)
Bauaktenauskunft Landkreis Verden Verden (Aller)
Katasteramt LGLN-Heidekreis Bad Fallingbostel

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Öffnungszeiten

Montag 09:00–12:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Dienstag 09:00–12:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Mittwoch 09:00–12:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Donnerstag 09:00–12:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Freitag 09:00–12:00 Uhr (und nach Vereinbarung)

Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen lassen. Quelle: Amtswebsite, abgerufen am 02.09.2026.

Grundbuchämter in der Umgebung von Verden (Aller)

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Verden (Aller):

Fragen und Antworten zu Verden (Aller)

Welches Grundbuchamt ist für Verden (Aller) zuständig?

Für Grundstücke in Verden (Aller) führt Amtsgericht Verden (Aller) das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Verden (Aller) dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Verden (Aller)“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Verden (Aller) liegt zwar im Landkreis Verden, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Verden (Aller). Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.