Grundbuchamt Trier

Für Grundstücke in Trier führt das Amtsgericht Trier das Grundbuch.

Trier liegt im Trier, kreisfreie Stadt, Rheinland-Pfalz. Das zuständige Amtsgericht hat seinen Sitz in Trier selbst.

Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts — eine Anschrift „Grundbuchamt Trier“ gibt es nicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist ein privatwirtschaftliches Verzeichnis und keine Behördenseite. Wenn Sie über uns Unterlagen anfordern, handeln wir allein in Ihrem Auftrag; die Behörde kann gesonderte Gebühren berechnen.

Grundbuchauszug beantragen

Sofort Grundbuchauszug online für Trier beantragen

In 3 Minuten Antrag auf Grundbuchauszug absenden

Die Beantragung erfolgt vollständig online. Das Formular verfügt über ausführliche Ausfüllhilfen. Sie benötigen keinen Drucker. Ihr Antrag wird an die für Ihr Objekt oder Grundstück zuständige Stelle innerhalb Deutschlands versandt. Die Unterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bei Fragen steht Ihnen der Kundendienst per E-Mail zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Online-Beantragung zur Verfügung
  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte/Katasterkarte)
  • Teilungserklärung
  • Altlastenverzeichnis
  • Baulastenverzeichnis
  • Erschließungsbescheinigung
  • Bebauungsplan
Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Amtsgericht Trier – Grundbuchamt für Trier

Gebühren für einen Grundbuchauszug

Nach GNotKG, bundeseinheitlich geregelt.
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10,00 €
beglaubigt 20,00 €

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere zuständige Stellen für Trier

Das Grundbuchamt führt allein das Grundbuch. Für andere Unterlagen zu Ihrem Grundstück sind diese Stellen zuständig:

Unterlage Zuständige Stelle Sitz
Grundbuchamt (TEA) Amtsgericht Trier Trier
Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Katasteramt Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach
Bauamt / Umweltamt Stadt Trier Trier
Bauamt (Baulastauskunft) Stadtverwaltung Trier Trier
Bauaktenauskunft Stadtverwaltung Trier Trier
Bauamt (Bebauungsplan) Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell Saarburg

Zuständigkeiten laut amtfinder.de. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Postleitzahlen in Trier

Das zuständige Grundbuchamt gilt für alle Postleitzahlen in Trier: 54290, 54292, 54293, 54294, 54295, 54296.

Grundbuchämter in der Umgebung von Trier

Liegt Ihr Grundstück in einem Nachbarort, kann ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Entfernungen als Luftlinie ab Trier:

Fragen und Antworten zu Trier

Welches Grundbuchamt ist für Trier zuständig?

Für Grundstücke in Trier führt Amtsgericht Trier das Grundbuch.

Ist das Grundbuchamt Trier dasselbe wie das Amtsgericht?

Ja. Das Grundbuchamt ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Eine getrennte Anschrift „Grundbuchamt Trier“ gibt es nicht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Die Beträge regelt das GNotKG bundeseinheitlich.

Gilt das für alle Postleitzahlen in Trier?

Ja. Amtsgericht Trier ist für alle Postleitzahlen in Trier zuständig: 54290, 54292, 54293, 54294, 54295, 54296.

Ist der Landkreis für das Grundbuch zuständig?

Nein. Trier liegt zwar im Trier, kreisfreie Stadt, das Grundbuch führt aber nicht der Kreis, sondern Amtsgericht Trier. Der Landkreis ist für andere Unterlagen zuständig, etwa Katasterauszug und Baulastenverzeichnis.