Antragsformular

Grundbuchauszug beantragen – Obernheim-Kirchenarnbach

Ihr Antrag betrifft Obernheim-Kirchenarnbach. Zuständig ist das Amtsgericht Zweibrücken, Zweibrücken.

Rückfragen an das Amt: 06332/805-0

Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

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Behördengebühr Grundbuchauszug Nach GNotKG, bundeseinheitlich
Unbeglaubigt10,00 €
Beglaubigt20,00 €